Windpark Geisberg - Umwelt


 

Windkraftanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und tragen bereits heute zu einer wesentlichen CO2-Minderung bei. Aber natürlich ist der Bau und Betrieb auch mit Beeinträchtigungen für die Natur, den Lebensraum von Tieren und das Landschaftsbild verbunden. Bereits in der ersten Planungsphase müssen diese Aspekte berücksichtigt und sorgfältig abgewogen werden. Viele Fragen zum Thema Umwelt und Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen beantworten die Umweltministerien in Hessen (hier) und Baden-Württemberg (hier).


CO2-Minderung

Der Windpark erzeugt rund 25 Millionen kWh Strom pro Jahr. Genug, um über 8.000 Haushalte *) mit Strom zu versorgen. Die jährliche CO2-Einsparung beträgt 20.000 Tonnen **).
 *) 3.100 kWh je Haushalt und Jahr. Quelle: VDEW/Statistisches Bundesamt
**) 850 g/kWh. Quelle: Fraunhofer-ISI; Gutachten zur CO2-Minderung; Januar 2005

 



Die konventionelle Stromerzeugung verursacht hohe, z.T. sehr lange wirkende, Emissionen

Schallemissionen

Der Gesetzgeber gibt für die Schallimmissionen über die „Technische Anleitung Lärm“ (TA Lärm) strenge Grenzwerte vor. Für „Dorf- und Mischgebiete“ beträgt der Grenzwert 45 dB(A), für „Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)“ und für „Reine Wohngebiete“ 35 dB(A).
Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachgewiesen werden.

 

Schattenwurf

Auch für den möglichen Schattenwurf gibt es klare Vorgaben für Grenzwerte. Die sogenannte „Astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer“ wird unter der Annahme ermittelt, dass jeden Tag die Sonne von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang scheint. Dabei stehen die Windräder immer quer zum Betrachter und drehen sich. Unter diesen – rein theoretischen Annahmen – darf die maximale Beschattungsdauer an einem Wohngebäude 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag nicht überschreiten.

Die Einhaltung der Grenzwerte wird in Windkraftanlagen durch die sogenannten „Schattenwurf-Abschaltautomatik“ sichergestellt. Diese erfasst Sonnenstand, Windrichtung und Sonneneinstrahlung und schaltet die Anlage automatisch ab, falls der Grenzwert überschritten wird.
 



Eine Computersimulation zeigt die maximal mögliche Schallbelastung auf

Ausgleichsmaßnahmen

Für die unvermeidlichen Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild werden von der Genehmigungsbehörde sogenannte „Ausgleichsmaßnahmen“ festgelegt. Dies sind z.B. Wiederaufforstungen von Brachflächen als Ausgleich für Waldrodung, Renaturierungsmaßnahmen von Bachläufen, …

Ökologische Baubegleitung

Die Bauarbeiten am Windpark Geisberg wurden durch eine ökologische Baubegleitung unterstützt.

An den fünf Windkraftstandorten (Rodungsflächen) wurde der Baumbestand vor Rodungsbeginn auf Besiedelung durch Fledermäuse überprüft und diese ggf. umgesiedelt. Wertvolle Randbereiche der Rodungsflächen wurden erfasst und vor Beeinträchtigung geschützt.

Aufforstung

Als Ausgleich für die gerodeten Flächen auf dem Geisberg wurden Aufforstungsmaßnahmen an anderer Stelle im Umfang von 1,5 ha durchgeführt. Hierbei wurden 1 ha mit einer Eichen-Hainbuchenkultur sowie 1/2 ha als Waldrand mit heimischen Sträuchern und Bäumen bestockt. Insgesamt wurden über 10.000 Pflanzen neu gesetzt.

Soweit die Rodungsflächen an den Standorten wiederaufgeforstet wurden, geschah dies überwiegend mit ökologisch hochwertigeren Laubbäumen.

Renaturierung am Erdbach

Der Erdbach entspringt nordöstlich des Erbacher Stadtteils Emsbach und versickert in der Nähe des Erbacher Sportparks vollständig in Höhlenlöchern am Fuß einer Muschelkalk-Felswand. Nahe der Stockheimer Mühle kommt er wieder an die Oberfläche. Für den Hochwasserschutz wurden diese sogenannten "Erdbacheinschlüpfe" in der Vergangenheit stark verbaut. Diese Verbauung wurde als weitere Kompensationsmaßnahme wieder in einen natürlichen Zustand versetzt.

 

Rückbau bei Betriebsende

Noch vor Baubeginn ist der spätere Rückbau der Anlagen gesichert. Für die Kosten des Rückbaus muss bei der Aufsichtsbehörde eine Bürgschaft hinterlegt werden. So ist sichergestellt, dass selbst bei Insolvenz der Betreiberfirma der restlose Rückbau der Anlagen möglich ist. Die Höhe der Rückbaubürgschaft wird während der Betriebszeit regelmäßig von der Behörde überprüft und an die Preisentwicklung angepasst.

Wenige Jahre nach dem Rückbau der Anlagen ist von den ehemaligen Windkraftstandorten nichts mehr zu sehen. Während konventionellen Kraftwerken und Atomkraftwerken die Umwelt noch lange Zeit mit Schadstoffen und radioaktiven Abfällen belasten, hinterlässt die Windkraft keine schädlichen Rückstände. Stahl und Kupfer aus den Anlagen sind wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden können.

 



Ein großer Teil der gerodeten Waldflächen kann wiederaufgeforstet werden


Renaturierung des Erdbachs

 

 

© 2014 Windpark Geisberg GmbH & Co. KG.

Fotos: Joe.Biermann - joe-biermann.meinatelier.de und Windpark Geisberg